Premium heißt es. Premium steckt drin.
Girokonto Premium
Ihr Konto. Ihr Stil. Ihre Freiheit.
Erleben Sie Banking auf höchstem Niveau: Mit exklusiven Services, weltweiter Flexibilität und dem guten Gefühl, mehr zu bekommen – bei Ihrer Heimatbank.
Premium heißt es. Premium steckt drin.
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*siehe Vertragsbedingungen der goldenen Kreditkarte
| Gebühren vorher | Gebühren ab 01.07.2026 | |
|---|---|---|
| Kontoführung | ||
| Kontoführung monatlich | 14,95€ | 18,45 € |
| Preisvorteil Mitgliedschaft | 1,00 € | |
| Preisvorteil elektronischer Auszug | 1,00 € | |
| Freie Buchungsposten pro Monat | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Karten | ||
| GoldCard – Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) | ||
| Auslandseinsatz beim Bezahlen mit der Kreditkarte in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten1 | 1,0% vom Umsatz | |
| Ausgabe von zwei girocards (Debitkarten) pro Jahr | kostenlos | |
| Apple Pay (Mobiles Bezahlen mit iOS) | kostenlos | |
1) Für weitere Informationen verweisen wir auf das Preis- und Leistungsverzeichnis.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise im Preis- und Leistungsverzeichnis.
| Konto Premium | |
|---|---|
| Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)* | Variabler Sollzinssatz: 9,03 % pro Jahr |
| Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)* | Variabler Sollzinssatz: 9,03 % pro Jahr |
| Zinsbelastungsperiode | vierteljährlich |
* Die Nutzung einer Überziehungsmöglichkeit – Dispositionskredit oder Kontoüberziehung – ist an die Volljährigkeit und eine entsprechende Bonität gebunden.
Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der am Tag der Limit-Einräumung ermittelte Durchschnittszinssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank monatlich jeweils zum 30. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,50 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Der vereinbarte Referenzzinssatz ist ein variabler Zinssatz, der auch unter null sinken kann. In diesem Fall wird der Referenzzinssatz wie null behandelt. Die Sollzinsänderung wird mit der Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer wirksam. Die Erklärung erfolgt binnen eines Monats nach Überprüfung. Diese Erklärung kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.