Mitglieder Auszahlplan

Schritt für Schritt investieren mit dem Mitglieder Auszahlplan

Optimieren Sie jetzt Ihren Vermögensaufbau mit unserem exklusiven Mitglieder Auszahlplan. Durch eine im Produkt enthaltene Anlage in verschiedene Anlageklassen streuen Sie ihr Vermögen ganz nach Ihren Zielen und Wünschen.

  • Nur für Mitglieder
  • Kombination aus einem Auszahlplan und einem frei wählbaren Fondsansparplan in gleicher Ratenhöhe und gleicher Laufzeit
  • Der Ansparplan erfolgt entweder in einem der beiden Depotmodelle "meinDepot Premium" oder "Union Depot Komfort"
  • Laufzeit zwischen 6 und 24 Monaten frei wählbar
  • Fester Zins i.H.v. 2,40 % p.a. auf das jeweils verbleibende Guthaben des Auszahlplans
  • Keine Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit
  • Mindestanlage 5.000,00 EUR
Grafik Invest | Volksbank an der Niers eG

Konditionen des Mitglieder Auszahlplans

Mindestanlagebetrag 5.000,00 EUR
Zinssatz 2,30 % p.a.
Anlagedauer 6-24 Monate
Zinsbindungsart Festzins

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank an der Niers eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Mitglieder Auszahlplan

Für wen ist der Mitglieder Auszahlplan geeignet?

Der Mitglieder Auszahlplan eignet sich für alle, die ihr Guthaben in regelmäßigen Raten ausgezahlt bekommen möchten. So können Sie zum Beispiel während des Studiums das Budget aufbessern, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Auch zur Aufstockung der monatlichen Rente ist der Mitglieder Auszahlplan geeignet.

Wie bekomme ich einen Überblick über Saldo, Umsätze und Zinsen?

Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie (per Post) einen aktuellen Kontoauszug.

Kann ich das Guthaben auch an jemand anderen auszahlen lassen?

Nein, Ihr Guthaben können Sie nur an sich selbst auszahlen lassen. Die Kontoinhaber von Auszahlplan und dem Konto, auf das das Guthaben ausgezahlt werden soll, müssen identisch sein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank an der Niers eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank an der Niers eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.