Zum OnlineBanking
Ein Berater erklärt der Kundin etwas vor dem Überweisungsterminal

Neue Bedingungen und Preise: Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Wichtige Änderungen ab Oktober 2025 - Ihre Zustimmung ist erforderlich

Ab 9. Oktober 2025 treten durch die EU-Verordnung (2024/886) bedeutende Neuerungen für SEPA- und Echtzeitüberweisungen in Kraft. Ziel ist es, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) zum Standard im europäischen Zahlungsverkehr zu machen. Zusätzlich haben wir noch eine Anpassung unserer Gebühren zum 01.07.2026 der Girokontomodelle vorgenommen. Um weiterhin alle Zahlungsfunktionen nutzen zu können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen. 

Übersicht der Preisänderungen im Detail 

Änderungen für Bestandskunden ab dem 01.07.2026

Kontomodellohne Rabattmit Rabatt*Weitere Änderungen
Individuell +2,50 Euro+0,50 Euro

beleglos +0,03 Euro auf 0,20 Euro

sonst. Buchung +0,05 Euro auf 0,40 Euro

Optimal+3,00 Euro+1,00 EuroErhöhung Freiposten von 40 auf 100 Stück
Premium+3,50 Euro+1,50 EuroWeltweit keine Auslands-Umsatzgebühr bei der goldenen Kreditkarte
Start0,00 Euro0,00 EuroErhöhung Freiposten von 40 auf 100 Stück
PrimaGiro0,00 Euro0,00 EuroErhöhung Freiposten von 40 auf 100 Stück
Kontomodellohne Rabattmit Rabatt*Weitere Änderungen
Kompakt+4,00 Euro+2,00 EuroKeine Erhöhung der Buchungspostengebühren
Plus+4,00 Euro+2,00 EuroKeine Erhöhung der Buchungspostengebühren
Aktiv+4,00 Euro+2,00 EuroKeine Erhöhung der Buchungspostengebühren

Weitere Preisanpassungen 

  • 2,00 EUR für beleghafte Überweisungen (+1,00 EUR)

  • 2,00 EUR für Scheckeinreichung  (+1,00 EUR)

  • Anpassung Bepreisung Münzgeld: 0,01 EUR pro Münze (außer bei 0,01 EUR Münzen) (Safebags sind davon nicht betroffen)

*Für Kunden mit Mitgliedschaft und Nutzung des elektronischen Kontoauszugs wird es einen Rabatt von jeweils 1,00 EUR geben, um Ihnen Spielraum für eine reduzierte Gebührenerhöhung zu schaffen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was regelt die neue EU-Verordnung?
  • Die Verordnung verpflichtet Banken, Echtzeitüberweisungen in Euro europaweit umzusetzen – sowohl empfangs- als auch versandseitig:

    • Ab 9. Januar 2025: Banken müssen Echtzeitüberweisungen empfangen können.

    • Ab 9. Oktober 2025: Banken müssen auch Echtzeitüberweisungen versenden können.

    • Kostenparität: Echtzeit darf nicht teurer sein als normale SEPA-Überweisungen.

    • Empfängerprüfung: Der Name des Empfängers muss mit der IBAN übereinstimmen (Verification of Payee).

    • Sanktionsprüfung: Echtzeitüberweisungen müssen gegen EU-Sanktionslisten geprüft werden.

  • MerkmalSEPA-ÜberweisungSEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment)
    Ausführungszeit1 Bankarbeitstag (meist <24h)max. 10 Sekunden
    VerfügbarkeitNur an Bankarbeitstagen24/7/365 - auch an Wochenenden & Feiertagen 
    Empfängerprüfung (VoP)Nicht verpflichtendab 2025 Pflicht: IBAN-Name-Abgleich
Unsere Anpassungen: Was sich für Sie ändert
  • Änderungen seitens der EU-Verordnung

    Im Rahmen der Umsetzung passen wir unter anderem folgende Dokumente an:

    • Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
    • Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
    • Sonderbedingungen für das OnlineBanking
    • Sonderbedingungen für Wero E-/M-Commerce
    • Unser Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Änderungen seitens der Volksbank an der Niers eG 

    Wir nehmen im Zuge der EU-Verordnung moderate Gebührenanpassungen vor. Dabei profitieren Mitglieder und Nutzer des ePostfachs von Vergünstigungen (siehe Details unten). 

    Wesentliche Änderungen:

     

    • Erhöhung der Kontoführungsgebühren (je nach Kontomodell)
    • Kartenantrag zur Ausgabe einer girocard (Debitkarte)
    • Beleghafte Überweisungen: 2,00 EUR (statt 1,00 EUR)

    • Scheckeinreichung: 2,00 EUR (statt 1,00 EUR)

    • Neue Bepreisung für Münzgeld: 0,01 EUR pro Münze (keine Gebühr bei 0,01 EUR-Münzen)

So stimmen Sie zu
  • Für Kunden mit VR-NetKey (OnlineBanking-Zugang):

    1. Loggen Sie sich ins OnlineBanking ein.

    2. Es erscheint automatisch ein Overlay-Fenster.

    3. Die Unterlagen sind automatisch in Ihrem ePostfach abgelegt.

    4. Wenn Sie den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen wollen, klicken Sie auf "Zustimmen".

    Die Zustimmung wird sofort in unserem System erfasst.

  • Für Kunden ohne VR-NetKey:

    Sie erhalten ein postalisches Anschreiben mit QR-Code.

    1. Scannen Sie den QR-Code.

    2. Laden Sie die Unterlagen digital herunter.

    3. Stimmen Sie auf der verlinkten Seite online zu.

    Wichtig: Eine telefonische Zustimmung ist nur möglich, wenn Sie die Unterlagen bereits heruntergeladen haben.

  • Hinweis: Die Vorgehensweise gilt nicht für juristische und quasi-juristische Personen. Sie erhalten ein gesondertes Anschreiben mit den entsprechenden Anweisungen.

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