- Kostenloses Girokonto mit Online-Banking Zugang
- Zahlungsverkehrsprogramm
- Support / Technische Unterstützung
Vereinsservice
Die Volksbank an der Niers eG fördert Ihren Verein mit ausgewählten Produkten und Dienstleistungen. Unsere Leistungen im Überblick:
Kostenloses Girokonto mit Online-Banking Zugang
In Verbindung mit dem Online-Banking Zugang führen wir das Vereinskonto mit folgenden Inklusivleistungen kostenlos für Sie:
- Girokonto mit einer BankCard
- Nutzung von Geldautomaten / Kontoauszugsdrucker
- Voller Umfang des Online-Banking
- Kontostands- und Umsatzabfrage über die Online-Filiale (Internet)
- Online-Überweisungen
- Daueraufträge anlegen, ändern oder löschen
- Lastschriften in Dateiform über die Online-Filiale einreichen
Die Online-Banking Berechtigung können Sie für Mitglieder mit Kontovollmacht beantragen, um den Zugang über unsere Online-Filiale oder ein Zahlungsverkehrsprogramm sofort zu nutzen.
Ihr/e Bankberater/in informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und Zugangswege, die für Sie passend sind. Die Unterlagen für die Beantragung von Kontovollmachten sowie Online-Banking Berechtigungen erhalten Sie ebenfalls gleich in der Geschäftsstelle Ihrer Volksbank.
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung)
Viele Vereine stellen ihren Förderern Zuwendungsbestätigungen aus. Damit diese aber vom Finanzamt bei Einreichung durch den Spender anerkannt werden, gilt es einiges zu beachten: Die Spendenbescheinigung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster abgefasst werden. Abweichungen von den Mustern sind insofern erlaubt, als die Spendenbescheinigung auf einem eigens gestaltetem Briefpapier mit Vereinslogo ausgedruckt werden darf.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums NRW.
Mit unserer VR-NetWorld Software nutzen Sie das Online-Banking komfortabel, sicher und flexibel für den Zahlungsverkehr Ihres Vereins.
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung)
Viele Vereine stellen ihren Förderern Zuwendungsbestätigungen aus. Damit diese aber vom Finanzamt bei Einreichung durch den Spender anerkannt werden, gilt es einiges zu beachten: Die Spendenbescheinigung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster abgefasst werden. Abweichungen von den Mustern sind insofern erlaubt, als die Spendenbescheinigung auf einem eigens gestaltetem Briefpapier mit Vereinslogo ausgedruckt werden darf.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums NRW.