Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

Heute die Modernisierungsfinanzierung von Morgen mit Zinssätzen von Gestern sichern!

Egal, ob Sie einen Neubau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie, eine energetische Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung im Sinn haben: Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall gehen Sie auf Nummer sicher. Denn Sie erhalten jetzt noch bis zum 9. Oktober 2024 Ihr Bauspardarlehen zum garantierten effektiven Jahreszins in Höhe von 1,44 Prozent1.

Jetzt mit Schwäbisch Hall Bausparvertrag die Zukunft sichern!

Bausparen leicht gemacht:

  • Günstige Zinsen: Jetzt noch 1,44% effektiven Jahreszins beim Bauspardarlehen sichern!
  • Eigenkapital aufbauen: Systematisch sparen und finanzielle Basis schaffen.
  • Flexibel bleiben: Egal ob Neubau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung.
  • Staatliche Förderung: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Planungssicherheit: Feste Zinsen und langfristige Sicherheit.
  • Unabhängig von Zinsentwicklungen: Heute schon den Zinssatz für morgen sichern.
  • Individuelle Tarife: Passende Lösungen für jeden Bedarf.

So funktioniert ein Bausparvertrag

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Januar 2022)

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

Tarif FuchsImmo: Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren
Tarif FuchsImmo

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

  • Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr beziehungsweise 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins1 pro Jahr
  • Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
  • Auch mit Riester-Förderung2 möglich

Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)3, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben circa 18.000 Euro.

  • Nettodarlehen circa 22.000 Euro
  • 80 monatliche Raten4 zu je 284 Euro
  • Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
  • Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
  • Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
  • Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
  • Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
  • Gesamtkosten5: circa 1.065 Euro
  • Zu zahlender Gesamtbetrag: circa 23.065 Euro
Tarif FuchsEco: Gezielt energetisch modernisieren
Tarif FuchsEco

Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.

  • Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB) nutzen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen
Tarif FuchsStart: Erst mal sparen und später vielleicht finanzieren
Tarif FuchsStart

Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus6. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich6.

  • Sparzins inklusive Zinsplus6, 7 0,25 Prozent
  • Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen8, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger

Dreifache Förderung vom Staat

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen2 erfüllt sein.

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gern ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparen rechnen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschlussgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Das Jahresentgelt beträgt 15 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. ein Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten in der Sparphase.

Wie kann ich Geld auf meinen Bausparvertrag einzahlen?

Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben. Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug.

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird gemäß § 2 Abs. 1 ABB ein monatlicher Sparbeitrag, auch Regelsparbeitrag genannt, vereinbart. Durch eine abweichende Besparung oder ein Aussetzen der Besparung verändert sich der Regelsparbeitrag nicht. Das gilt auch bei einem Einzugsauftrag, der im Bausparvertrag oder gesondert erteilt wurde und dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine individuelle Vereinbarung, sondern lediglich um einen Zahlungsweg. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall überwacht aktuell in bestimmten Alttarifen die Einhaltung des Regelsparbeitrags.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland),
  • ein zu versteuerndes Einkommen haben, das die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Nutzen Sie den postalischen Versandweg, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schicken diesen ausgefüllt zurück. Auf elektronischem Wege können Sie entweder im Online-Banking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder Sie nutzen das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Diese werden ab 2024 mehr als verdoppelt. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.9

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Regel im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie füllen hierfür die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine "1" setzen. 

Wichtig: Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall an das Finanzamt ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Finanzamt Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen.

Außerdem müssen Sie Ihre Identifikationsnummer mitteilen. Sie erhalten von Schwäbisch Hall ein entsprechendes Formblatt. Stimmen Sie der Übermittlung per Formblatt zu, werden die für die Arbeitnehmersparzulage notwendigen Daten von Schwäbisch Hall elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.

Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.

Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.

  1. Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 Euro; angespartes Guthaben circa 18.000 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 22.000 Euro; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 Euro, davon 1.065 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 Euro pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 1. Juli 2021
  2. Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
  3. FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
  4. Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
  5. Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen
  6. Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").
  7. Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen; das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
  8. Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
  9. Zu versteuerndes Einkommen; der Bruttolohn kann deutlich höher sein.