
Vorsorgen als Mini-Jobber
Auch mit kleinem Einkommen
Monat für Monat bis zu 400 Euro ohne Abzüge: Das ist der Reiz von so genannten Mini-Jobs. Vielfach unbekannt ist, dass sich mit dem 400-Euro-Job auch einiges für die Altersvorsorge tun lässt.
Riester-Förderung durch Renten-Upgrade
Ein zusätzlicher Effekt des Aufstockens der gesetzlichen Rente: Der Mini-Jobber gilt nun als pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und damit hat er Anspruch auf Riester-Förderung, wenn er einen zertifizierten Vorsorge-Vertrag abschließt. Auch ein Ehepartner erhält einen mittelbaren Zulagen-Anspruch, wenn er etwa als Selbstständiger bislang überhaupt nicht gefördert wird.Zulagen für sich und jedes Kind
Neben einer Grundzulage von 154 Euro gibt es 185 Euro Zulage für jedes bis 2007 geborene Kind. Für später geborene Kinder zahlt der Staat 300 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten seit 2008 neben den jährlichen Zulagen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro, wenn sie einen neuen Riester-Vertrag abschließen.Volle Förderung ab 60 Euro im Jahr
Damit Sie die volle Zulagen-Förderung erhalten, müssen mindestens vier Prozent Ihres Vorjahres-Brutto-Einkommens (maximal 2.100 Euro) in Ihren Riester-Vertrag fließen. Dieser Betrag gilt inklusive der staatlichen Zulagen. Geringverdiener haben bereits ab 60 Euro Eigenbeitrag Anspruch auf die volle staatliche Förderung.- Riester-Fonds-Sparplan: Wetterfeste Altersvorsorge
- Riester-Rentenversicherung: Garantiertes Einkommen
- Riester-Banksparplan: Mit Sicherheit vorsorgen
- Basiswissen: Riester-Rente (PDF)
